Meist werden die Eltern von den Erzieher/innen bzw. der Leitung des Kindergartens auf Entwicklungsprobleme des Kindes angesprochen.
Sollte in manchen besonderen Fällen eine Frühförderung für das Kind nicht ausreichen und das Kind mehr und speziellere Unterstützung im Kindergartenalltag und in der Entwicklungsförderung benötigen, können die Eltern eine Einzelintegrationsmaßnahme mit dem Kindergarten beantragen.
Das Kind muss in diesem Fall bestimmte Kriterien einer Bedürftigkeit erfüllen, die durch unabhängige Mitarbeiter der Eingliederungshilfe festgestellt werden.
Mit dieser Einzelintegrationsmaßnahme erhält das Kind 4 bzw 6 Stunden in der Woche zusätzliche individuelle Unterstützung durch eine speziell ausgebildete Fachkraft im Kindergartenalltag.
Diese Fachkraft ist für die Eltern kostenfrei. Die Eltern haben zusätzlich kostenfreie Beratungszeiten mit dieser Fachkraft, um die Entwicklung des Kindes eventuell auch im Elternhaus voranzubringen.
Die Einzelintegrationsmaßnahme wird für ein Kindergartenjahr beantragt und kann unter bestimmten Umständen verlängert werden.
Der Anspruch auf eine Frühförderung verfällt, wenn das Kind eine Einzelintegrationsmaßnahme im Kindergarten erhält.